Liegenschaftsvermessung
Liegenschaftsvermessungen sind hoheitliche Vermessungen, die sich in Katastervermessungen und Grenzfeststellungen unterteilen (§5 Abs.1 Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg – VermG). Durch die oberste Vermessungsbehörde des Landes Baden-Württemberg ist Philipp Rappold zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) ernannt worden und wir damit befähigt, alle Arten von Liegenschaftsvermessungen durchzuführen.
Bei einer Katastervermessung werden neue Flurstücksgrenzen festgelegt, Gebäude aufgenommen und Katasterberichtigungsunterlagen für Baulandumlegungen gefertigt. Diese Vermessungen dienen der Fortführung des Liegenschaftskatasters. (§5 Abs. 2 VermG) Das Liegenschaftskataster bildet zusammen mit dem Grundbuch den einzigen vollständigen Nachweis über die Lage und Größe von Grundstücken und den sich darauf befindenden Gebäuden. Sie dienen der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. (§4 Abs. 1 VermG)
Grenzfeststellungen hingegen dienen der Übertragung der festgelegten Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit, entweder zur Abmarkung oder Überprüfung der bestehenden Abmarkung (§5 Abs. 3 VermG).
Durch die Gebührenordnung des Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) ist die Vergütung für Liegenschaftsvermessungen gesetzlich festgelegt (GebVO-MLW).
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Arten von Liegenschaftsvermessungen!
Bei einer Grenzfeststellung wird die Festlegung der Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen. Dies geschieht zur Überprüfung vorhandener Grenzzeichen oder Wiederherstellung fehlender Grenzzeichen auf Antrag des Eigentümers.
Eine Flurstückszerlegung ist die katastertechnische Aufteilung eines Flurstücks durch eine oder mehrere neue Flurstücksgrenzen in mehrere selbstständige Flurstücke. Die Flurstückszerlegung im Liegenschaftskataster ist notwendig, um ein Grundstück im Grundbuch teilen zu können. Außerdem fertigen wir Teilungsanzeigen zur Abgabe beim Bauordnungsamt.
Siehe im Downloadbereich unser Merkblatt Flurstückszerlegung
Im Liegenschaftskataster nennt man den Zusammenschluss von Flurstücken oder Flurstücksteilen durch Entfernen von Grenzen Flurstücksverschmelzung.
Siehe im Downloadbereich unser Merkblatt Flurstücksverschmelzung
Bei der Gebäudeaufnahme wird das Gebäude nach der Fertigstellung in der Örtlichkeit erfasst. Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster ist nötig, um die Rechtssicherheit am Grundeigentum zu gewährleisten. Vermessungen im Zuge der Planung oder Errichtung eines Gebäudes können die Aufnahme in der Örtlichkeit nach der Fertigstellung durch einen ÖbVI oder eine untere Vermessungsbehörde nicht ersetzen. Der Grundstückseigentümer ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach der Errichtung eines Gebäudes, die Aufnahme durch eine geeignete Stelle zu veranlassen.
Siehe im Downloadbereich unseren Flyer Gebäudeaufnahme.
Die Vermessung langgestreckter Anlagen beinhaltet die Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters.
Ingenieurvermessung
Präzision für Ihr Bauvorhaben – Ingenieurvermessung vom Profi! Ob Wohnbebauung, Straßenbau oder Industriepark: Wir dokumentieren Bestände zuverlässig, liefern daraus exakte Lage- und Höhenpläne oder sorgen für eine präzise Absteckung Ihres Vorhabens. Vom Lageplan zum Bauantrag über die baubegleitende Vermessung bis hin zur abschließenden Volumenberechnung – unsere Ingenieurvermessung schafft die Grundlage für sicheres und effizientes Bauen!
- Topografische Geländeaufnahme
- für Abwasser-, Trinkwasser- und Gasleitungen, Elektrokabel
- für Telekommunikation / Breitbandtrassen
- für Hochspannungsfreileitungen
- für Straßenbaumaßnahmen
- für Geländemodellierung (Gräben)
- für Neubepflanzungen
- für Wohnbebauung
- für Straßenprojektierung
- für Erdmassenberechnung
- Abwasserplanung für Kläranlagen
- Planungsgrundlagen für Industrie- und Gesellschaftsbauten
- Lageplan (zeichnerischer + schriftlicher Teil)
- Abstandsflächenplan
- Abbruchplan
- Baulastenplan
- umfassende baurechtliche Beratung zu Ihrer Planung
- Schaffung eines Grundlagennetz in Lage und Höhe
- Grobabsteckung
- Feinabsteckung / Schnurgerüst einschneiden
- Achsabsteckung
- baubegleitende Absteckung aller Art
- Grenzvorweisung (Absteckung von Grenzpunkten ohne Abmarkung in der Örtlichkeit)
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Meterrisse / Höhenangaben
- Bauwerksüberwachung / Deformationsmessung
- Kranbahnkontrollmessung
- Volumenberechnung für Baugruben, Aufschüttungen, Gräben usw.
Wertermittlung
Ob Verkehrswertgutachten für Finanzierung, Kauf und Verkauf von Immobilien, für Firmenbilanzen oder für steuerliche Zwecke wie Erbschaft und Schenkung: Eine professionelle Wertermittlung bietet Klarheit und Sicherheit. Dank unserer tiefgreifenden Kenntnisse in der Grundstücksbewertung sowie in Bau- und Planungsprozessen generieren wir eine verlässliche und unabhängige Grundlage für fundierte Entscheidungen. Durch fachkundige Beratung minimieren Sie Risiken und schaffen eine Basis für erfolgreiche Verhandlungen.
Unser Ansprechpartner:
Dipl.-Ing (FH) Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Philipp Rappold
Lesen Sie hierzu die bereitgestellten Broschüren
Broschüre: „Alles hat seinen Wert“
Broschüre: „Jede Immobilie hat ihren Wert“
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- Rechte an Grundstücken
- Mieten
- Pachten




